Urteil gegen Mr Green

Gericht fällt Urteil gegen Mr Green

Das Berliner Kammergericht hat in 2. Instanz das Urteil vom 6. Oktober 2020 gegen Mr Green bestätigt. Das Online Casino wurde verurteilt sein Online Casino Angebot in Deutschland einzustellen, da dieses ohne gültige Lizenz in Deutschland angeboten wurde. Somit sprach sich das Oberlandesgericht erneut für die zivilrechtlichen Ansprüche gegen illegale Online Casinos aus. Das Oberlandesgericht wiederspricht somit der mehrmals veröffentlichten Mitteilung, dass Online Casinos, welche seit dem 15. Oktober 2020 die zukünftigen Regeln der neuen Glücksspielstaatsvertrags vorzeitig implementieren, geduldet werden.

Urteil gegen Mr Green ein Schlag ins Gesicht

Viele Online Casinos in Deutschland haben seit dem 15. Oktober 2020 ihre Plattformen umgestellt. Hierzu gehört das Entfernen der Live Dealer und digitalen Tischspiele sowie aller progressiven Jackpotautomaten. Des Weiteren wurden 1-Euro Limits je Wette, 5-Sekunden Mindestdauer von Spielrunden und die 5-Minuten Zwangspausen eingeführt. Dem Urteil der Richter zufolge war all dieser zeitliche und auch finanzielle Aufwand irrelevant.

Eine Duldung solcher Online-Casinos liegt, wie es zuletzt in verschiedenen Presseberichten missverständlich berichtet wurde, nicht vor. Auch seit dem 15.10.2020 hat sich hierbei nichts geändert. Eine Duldung von unlizenzierten Online-Casinoangeboten scheidet bereits aus Rechtsstaatlichkeitsgründen, insbesondere der Gewaltenteilung, aus.

Das Kammergericht hat sich die Zeit genommen zu dieser Thematik eindeutig Stellung zu nehmen:

„Zu widersprechen ist aber auch dem Ansatz der Berufung, den Dokumenten eine – gar „generalisierende“ – „Duldung des Angebots unerlaubten Glücksspiels“ zu entnehmen und sonach auch dem erkennenden Senat gleiches anzusinnen (was letztendlich darauf hinausliefe; eine diesbezügliche Zivilklage contra legem abzuweisen). Insoweit sei auch an Art. 20 Abs. 3 Hs. 2 GG erinnert, wonach die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.

  1. a) Eine Entscheidung der Legislative, den bisherigen Glücksspielstaatsvertrag aufzuheben oder nicht mehr anzuwenden, gibt es nicht.
  2. b) Aber auch die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien bzw. die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder „dulden“ – entgegen der Annahme der Berufung – kein unerlaubtes Glücksspiel ab dem 15.10.2020 […]“

Das Kammergericht Berlin hat mit dem Urteil unterstrichen, dass das Anbieten von Online-Casinospielen ohne die Genehmigung der deutschen Aufsichtsbehörden illegal ist. So hatten zuletzt auch das Oberlandesgericht Koblenz und auch mehrere Oberverwaltungsgerichte entschieden. Die Online-Casinos können sich nicht auf den Besitz einer Lizenz aus einem anderen EU-Mitgliedstaat berufen und sind somit rechtswidrig.

Schließt Mr Green seine Pforten für deutsche Spieler?

Die Betreiber von Mr Green können erneut in Berufung gehen. Mit William Hill steht hinter der Spielothek mit Lizenz aus Malta auch ein finanzstarker Betreiber. In den Tagen nach dem Urteil war die Plattform auch weiterhin für deutsche Spieler zugänglich. Das aktuelle Urteil setzt das Casino aber unter erheblichen Druck. Sicherlich rauchen in den Managementetagen momentan die Köpfe. Es besteht zwar die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen und in die nächste Instanz zu gelangen, ob dieser Weg jedoch beschritten wird ist fraglich.

Urteil gegen Mr Green setzt falsche Signale

Unbestritten ist, dass dieses Urteil keine Ruhe in den deutschen Glücksspielmarkt bringt. Noch im September hatte man daran geglaubt, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag und der Umlaufbeschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 08.09.2020 alle in ruhigeres Fahrwasser bringt. Mit dem Urteil gegen Mr Green kommt aber mehr Ungewissheit und Unruhe in die ganze Thematik.

Das Vorschriften rechtssicher sein müssen versteht sich von selbst. Der Umlaufbeschluss der Landesfürsten war offensichtlich etwas vorschnell und nicht sehr gut durchdacht. Die Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages kommen in einer Ausarbeitung zur Frage der Vorwegnahme des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zu dem gleichen Ergebnis (vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung: Frage zur Vorwegnahme des Glücksspielstaatsvertrages 2021 vor seinem Inkrafttreten, WD 3 – 3000 – 210/20). Allerdings hat das dennoch einen recht faden Beigeschmack.

In vielen anderen Bereichen werden Gerichtsverfahren und Berufungen monatelang, teilweise auch mehrere Jahre hinausgezögert. Sicherlich wäre es in diesem Fall auch für die meisten Beteiligten besser gewesen, dies auf diese Art zu lösen und abzuwarten bis das Gesetz in Kraft tritt und Casinos die Chance auf eine deutsche Lizenz haben. Es wäre sicherlich auch einfacher für die Behörden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gezielt gegen illegale Anbieter vorzugehen.

Ist der neue Glücksspielvertrag rechtssicher

Diese Frage stellen sich wohl nach dem Urteil gegen Mr Green viele. Auch wenn er durch die Überprüfung der EU gegangen ist und die Zustimmung von den meisten Landesfürsten vorliegt, sieht man am obigen Beispiel dann doch, dass die Rechnung nur allzu oft ohne dem Wirt gemacht wird. Neben der Rechtssicherheit gibt es bereits jetzt von einigen Ländern die Androhung die Unterschrift zu verweigern. Irgendwie hat man den Eindruck, dass die linke Hand nicht weiß, was die Rechte Hand macht und das ganze Vorhaben das Glücksspiel in Deutschland zu reformieren auf recht wackligen Beinen steht.

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